Zollgebühren Berechnen
HS-Code und Warenwert eingeben — TARIC-Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtimportkosten für Deutschland und die EU werden sofort berechnet. Über 70 Ursprungsländer werden unterstützt.
EU-Zoll-Kostenkomponenten bei der Einfuhr nach Deutschland
Bei der Einfuhr nach Deutschland fallen mehrere Abgaben an: Zoll (TARIC-Satz × CIF-Wert), Einfuhrumsatzsteuer (19% Standard oder 7% ermäßigt auf Zollwert + Zoll), Antidumping-Zölle (für bestimmte Waren und Ursprungsländer) sowie Verbrauchsteuern (Alkohol, Tabak, Kraftstoff). Nutzen Sie den Rechner für eine präzise Kostenermittlung.
Zollgebühren Rechner — Deutschland / EU
HS-Code, Ursprungsland und CIF-Wert eingeben — Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten werden in Sekunden berechnet.
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Beispiel-Zollsätze — Deutschland / EU 2026
Geschätzte Abgabenlast für ausgewählte Produktkategorien. Für eine genaue Berechnung den Rechner oben verwenden.
| HS-Code | Ware | Zoll | MwSt | Sonder | Gesamt ca. |
|---|---|---|---|---|---|
| 6110.20 | Baumwollpullover / Sweatshirt | 12% | 19% | — | ~31% |
| 8471.30 | Laptop / Notebook | 0% | 19% | — | ~19% |
| 8517.12 | Mobiltelefon / Smartphone | 0% | 19% | — | ~19% |
| 9403.60 | Holzmöbel | 2.7% | 19% | — | ~22% |
| 3304.99 | Kosmetika / Make-up | 6.5% | 19% | — | ~26% |
| 8703.23 | PKW (1601–2000 ccm) | 6.5% | 19% | — | ~26% |
| 2204.21 | Wein (abgefüllt) | 32 €/hl | 19% | JStG | >50% |
| 0302.13 | Frischer Lachs (Zucht) | 2% | 7% | — | ~9% |
| 6404.11 | Sportschuhe / Sneakers | 16.9% | 19% | — | ~36% |
| 8712.00 | Fahrräder | 15% | 19% | — | ~34% |
| 8714.99 | E-Bike / Pedelec (aus China) | 6.5% | 19% | ADD | >85% |
| 9503.00 | Spielzeug / Kinderspielzeug | 4.7% | 19% | — | ~24% |
| 9004.10 | Sonnenbrillen / Schutzbrillen | 2.9% | 19% | — | ~22% |
| 9102.19 | Armbanduhren (Quarz, unedel) | 4.5% | 19% | — | ~24% |
| 4202.11 | Handtaschen (Lederoberfläche) | 3.7% | 19% | — | ~23% |
| 6403.51 | Lederschuhe (Herren, Knöchel) | 8% | 19% | — | ~27% |
| 8509.80 | Elektrische Haushaltsgeräte (kl.) | 2.5% | 19% | — | ~22% |
| 9405.40 | LED-Leuchten / Lampen | 2.7% | 19% | — | ~22% |
| 6306.22 | Zelte (Kunstfaser) | 12% | 19% | — | ~31% |
| 3926.90 | Kunststoffwaren (sonst.) | 6.5% | 19% | — | ~26% |
| 8544.42 | Elektrische Kabel / USB-Kabel | 2.7% | 19% | — | ~22% |
| 6302.60 | Frottierwaren / Badetücher | 12% | 19% | — | ~31% |
Sätze sind Schätzungen für Q2 2026. Endgültige Abgaben hängen vom vollständigen TARIC-Code, Ursprungsland und Präferenzabkommen ab. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Zollexperten oder das Hauptzollamt.
Zollgebühren Berechnen — Schritt für Schritt
01
TARIC-Code ermitteln
Den 10-stelligen TARIC-Code der Ware bestimmen. Die Zentria Flow KI-Klassifizierung oder die offizielle TARIC-Datenbank der EU-Kommission verwenden.
02
CIF-Zollwert berechnen
Zollwert = Warenwert + internationale Fracht + Versicherung bis zur EU-Außengrenze. Alle Kosten in EUR umrechnen.
03
Zoll berechnen
Zoll = CIF-Wert × TARIC-Zollsatz. Bei Freihandelsabkommen (z.B. EU-Südkorea) ggf. 0%. Antidumping-Zuschläge addieren.
04
Antidumping prüfen
In der TARIC-Datenbank prüfen, ob für die Ware und das Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten. Diese werden zum normalen Zollsatz addiert.
05
Einfuhrumsatzsteuer
EUSt-Bemessungsgrundlage = Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuern. EUSt = Bemessungsgrundlage × 19% (oder 7%). Als Vorsteuer abzugsfähig.
06
Gesamtkosten addieren
Gesamtimportkosten = Warenwert + Fracht + Versicherung + Zoll + ADD (falls zutreffend) + EUSt + Zollabfertigungsgebühren + EORI-Handling.
Zollwert Berechnen — Transaktionswertmethode (Art. 70 UZK)
Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Nach dem Unionszollkodex (UZK) gilt vorrangig die Transaktionswertmethode: Ausgangspunkt ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Rechnungspreis, korrigiert um gesetzlich definierte Hinzurechnungen und Abzüge.
✓ In den Zollwert einbeziehen (Art. 71 UZK)
- • Rechnungspreis der Ware (Transaktionswert)
- • Internationale Fracht bis zur EU-Außengrenze
- • Transportversicherung bis zur EU-Außengrenze
- • Verpackungskosten (Material + Arbeit)
- • Lizenz- und Markengebühren (wenn Bedingung des Kaufs)
- • Verkaufsprovisionen und Maklerlöhne
- • Beistellungen (kostenlos gelieferte Werkzeuge, Formen, Entwürfe)
✗ Nicht in den Zollwert einbeziehen (Art. 72 UZK)
- • Transportkosten innerhalb der EU (nach Grenzübertritt)
- • Montage-, Installations- und Wartungskosten nach Einfuhr
- • Einfuhrabgaben selbst (Zoll, EUSt, Verbrauchsteuern)
- • Einkaufsprovisionen
- • Getrennt ausgewiesene Finanzierungszinsen
- • Kosten für Vervielfältigungsrechte in der EU
Rechenbeispiel: Elektronik aus China (FOB Shanghai)
| Rechnungspreis (FOB Shanghai) | 10.000,00 € |
| + Seefracht Shanghai → Hamburg | 800,00 € |
| + Transportversicherung | 50,00 € |
| = Zollwert (CIF EU-Grenze) | 10.850,00 € |
| Zoll (z.B. 3,7%) auf Zollwert | 401,45 € |
| EUSt-Bemessungsgrundlage (Zollwert + Zoll) | 11.251,45 € |
| Einfuhrumsatzsteuer 19% | 2.137,78 € |
Hinweis: Der Landtransport ab Hamburg zum Bestimmungsort gehört nicht zum Zollwert, wohl aber (vereinfacht) zur EUSt-Bemessungsgrundlage bis zum ersten Bestimmungsort.
Kann die Transaktionswertmethode nicht angewendet werden (z.B. bei kostenlosen Mustern, Konsignationsware oder verbundenen Unternehmen mit Preisbeeinflussung), greifen nacheinander die Folgemethoden nach Art. 74 UZK: Transaktionswert gleicher Waren, gleichartiger Waren, deduktive Methode (Weiterverkaufspreis), errechneter Wert (Herstellkosten) und zuletzt die Schlussmethode. Der Rechner oben ermittelt den Zollwert automatisch aus Warenwert, Fracht und Versicherung.
Einfuhrabgaben in Deutschland — Überblick
EU-Zollsatz (Gemeinsamer Zolltarif)
Der gemeinsame EU-Außenzolltarif gilt einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Grundlage ist der 10-stellige TARIC-Code. Sätze variieren von 0% (ITA-Abkommen) bis über 100% (landwirtschaftliche Produkte). Freihandelsabkommen können Präferenzzölle von 0% ermöglichen.
Einfuhrumsatzsteuer
19% Regelsteuersatz für die meisten Waren; 7% ermäßigt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften. Bemessungsgrundlage: CIF-Wert + Zoll + ggf. Verbrauchsteuern. Kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Antidumping-Zölle
Werden zusätzlich zum regulären Zoll erhoben, wenn Waren unter Marktwert eingeführt werden. Betrifft u.a. Stahlerzeugnisse, Aluminium, E-Bikes, Keramikfliesen aus China. Können den Gesamtzollsatz auf über 80% treiben.
Verbrauchsteuern
Alkoholsteuer (Branntwein: 1.303 €/hl Alkohol), Tabaksteuer, Energiesteuer (Kraftstoffe), Kaffeesteuer (2,19 €/kg). Werden vor der Berechnung der EUSt addiert. Zuständig: Hauptzollamt.
Häufig gestellte Fragen
Der Zollwert wird nach der Transaktionswertmethode (Art. 70 UZK) berechnet: Ausgangspunkt ist der tatsächlich gezahlte Rechnungspreis der Ware. Hinzugerechnet werden (Art. 71 UZK): internationale Frachtkosten und Versicherung bis zur EU-Außengrenze, Lizenzgebühren, Verpackungskosten, Provisionen (außer Einkaufsprovisionen) und vom Käufer beigestellte Materialien oder Werkzeuge. Nicht in den Zollwert gehören: Transportkosten innerhalb der EU nach Grenzübertritt, die Einfuhrabgaben selbst sowie getrennt ausgewiesene Zinsen. Beispiel: Warenwert 10.000 € + Seefracht 800 € + Versicherung 50 € = Zollwert 10.850 €.
Zum Zollwert gehören: der Rechnungspreis (Transaktionswert), Fracht- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU, Verpackungskosten, Lizenz- und Markengebühren (sofern Bedingung des Kaufgeschäfts), Verkaufsprovisionen sowie Beistellungen (vom Käufer kostenlos gelieferte Werkzeuge, Formen, Entwürfe). Nicht zum Zollwert gehören: innergemeinschaftliche Transportkosten, Montage- und Installationskosten nach der Einfuhr, Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt), Einkaufsprovisionen und Finanzierungszinsen. Bei fehlendem Kaufgeschäft (z.B. kostenlose Muster) greifen die Folgemethoden der Art. 74 UZK.
Zollgebühren in Deutschland werden in vier Schritten berechnet: 1) HS-Code (Zolltarifnummer) des Produkts ermitteln. 2) CIF-Zollwert berechnen: Warenwert + Fracht + Versicherung. 3) Zollsatz aus dem Europäischen Zolltarif (TARIC) ablesen — dieser gilt einheitlich für alle EU-Länder. 4) Zoll = CIF-Wert × Zollsatz. Anschließend wird die deutsche Mehrwertsteuer (19% Standard, 7% reduziert) auf den Gesamtbetrag (Warenwert + Zoll) erhoben. Nutzen Sie den Rechner oben für eine sofortige Berechnung.
Zollfreie Waren bei der Einfuhr in die EU/Deutschland sind u.a.: IT-Produkte (Computer, Tablets, Kameras) nach dem ITA-Abkommen, Arzneimittel (die meisten), Rohstoffe (je nach Branche), Waren aus Freihandelsabkommen (z.B. Südkorea, Japan, Kanada). Außerdem sind Sendungen unter dem De-minimis-Wert von 150 Euro zollfrei — jedoch nicht MwSt-frei.
Der HS-Code ist ein internationaler 6-stelliger Warencode der Weltzollorganisation (WZO). Der TARIC-Code ist die EU-spezifische Erweiterung auf 10 Stellen. Die ersten 6 Ziffern sind identisch mit dem HS-Code; Stellen 7–8 bilden die EU-Unterpositionen, Stellen 9–10 enthalten EU-spezifische Maßnahmen wie Antidumping-Zölle oder Einfuhrverbote. Für die korrekte Zollberechnung benötigen Sie immer den vollständigen 10-stelligen TARIC-Code.
Der CIF-Wert (Cost, Insurance, Freight) umfasst den Warenwert plus internationale Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze — dieser Wert bildet in der EU die Berechnungsgrundlage für den Zoll. Der FOB-Wert (Free on Board) enthält nur den Warenwert bis zum Verschiffungshafen ohne Fracht und Versicherung. In den USA und einigen anderen Ländern wird FOB als Zollwert verwendet. In Deutschland und der gesamten EU ist immer der CIF-Wert maßgeblich.
Ja — jedes Unternehmen, das Waren in die EU einführt oder ausführt, benötigt eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Privatpersonen sind davon ausgenommen. Die EORI-Nummer wird beim deutschen Zoll (Generalzolldirektion) kostenlos beantragt. Sie ist EU-weit gültig und muss in allen Zollanmeldungen angegeben werden. Ohne EORI-Nummer kann keine Zollanmeldung abgegeben werden.
Bei der Einfuhr nach Deutschland wird Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben: 19% Regelsteuersatz für die meisten Waren, 7% ermäßigter Steuersatz für Lebensmittel (Grundnahrungsmittel), Bücher, Zeitschriften und bestimmte andere Güter. Die EUSt wird auf den Zollwert plus Zoll (plus ggf. Verbrauchsteuern) berechnet. Sie kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Antidumping-Zölle werden zusätzlich zum normalen Zollsatz erhoben, wenn Waren unter ihren Produktionskosten eingeführt werden. In der EU sind aktuell u.a. betroffen: Stahlprodukte aus China, Aluminium aus China, E-Bikes aus China, Keramikfliesen, Solarpanele (ehemals), Reifen. ADD können den Gesamtzollsatz erheblich erhöhen — von wenigen Prozent bis über 80%. Den aktuellen Status finden Sie in der TARIC-Datenbank der EU-Kommission.
Zollanmeldungen in Deutschland erfolgen elektronisch über das ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). Benötigt werden: EORI-Nummer, TARIC-Code, Zollwertdokumentation (Handelsrechnung, Frachtdokumente), Ursprungsnachweis. Bei Einfuhren über 1.000 € oder 1.000 kg ist grundsätzlich eine förmliche Zollanmeldung erforderlich. Zentraler Ansprechpartner ist die Generalzolldirektion. Für komplexe Sendungen empfiehlt sich ein Zollagent.
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